Abtretung
Eine Abtretung definiert allgemein die Übertragung von Forderungen eines Gläubigers auf einen anderen Gläubiger. Der auch als Zession bezeichnete Begriff findet in der Kreditbranche als Kreditsicherheit häufig sein Nutzungsfeld. So kann die Abtretung von Forderungen aus Kapitallebensversicherungen dem Kreditgeber als Sicherheit für einen vergebenen Kredit dienen. Als neuer Gläubiger erhält er alle Rechte aus dem Vertrag, kann bei ausbleibender Zahlung der Kreditraten sogar die Versicherung kündigen und mit dem vorhandenen Kapital seine Forderung begleichen. Die Abtretung im Kreditgeschäft ist in vielen Fällen eineSicherungsabtretung. Dabei sichert ein Grundbucheintrag die Immobilienfinanzierung genauso wie die Fahrzeugpapiere den Autokredit. Auch Wertpapiere und andere Wertgegenstände können zur Sicherungsabtretung herangezogen werden.
Die Abtretung von Forderungen ist auch eine Möglichkeit der Liquiditätssicherung von Unternehmen. Die Abtretung wird dabei in der Regel dann durchgeführt, wenn der Schuldner eines Kredites zum einen Zahlungsschwierigkeiten gegenüber seinen Gläubigern hat, zum anderen aber selbst Gläubiger ist und Schuldner hat, wo offene Forderungen noch nicht beglichen sind. Diese Forderungen kann das Unternehmen direkt an seine Gläubiger abtreten. Sollten seine Schuldner die Forderungen bezahlen, werden die Beträge direkt an die Gläubiger des Unternehmens überwiesen, um die dortige Schuld zumindest teilweise oder auch völlig abzulösen. Eine besondere Form der Abtretung ist die Bürgschaft. Hier geht die durch Bürgschaft gesicherte Forderung auf den Bürgen über, der nun in die Pflicht genommen wird.