Grunderwerbsteuer


Die Grunderwerbsteuer – auch kurz GrESt – fällt an, wenn man sich ein Grundstück oder ein Haus mit zugehörigem Grundstück kauft. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer basiert nur auf dem Kaufpreis des Grundstücks, das heißt beim Kaufvertrag eines Hauses, bei dem das Grundstück mit verkauft wird, muss der Preis für das Grundstück gesondert angegeben werden. Die Höhe des Steuersatzes wird vom Bundesland festgelegt und ist damit abhängig von dem Land, in dem das Grundstück liegt. Bis zum Jahr 2007 betrug der Steuersatz in allen Bundesländern noch einheitlich 3,5%. Im Laufe der Folgejahre hat dann jedes Bundesland – mit Ausnahme von Bayern – den Satz erhöht, so dass er aktuell zwischen 4,5% und 5,5% schwankt. Bayern hat weiterhin den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer bei 3,5% belassen. Diese Angaben haben wir einer Tabelle entnommen, die auf der Wikipedia zu finden ist.

Für Immobilienkäufer ist die Grunderwerbssteuer ein wichtiger Teil der Nebenkosten, die bei jedem Hauskauf anfallen. Neben der Grunderwerbsteuer sollte man sich noch auf weitere Nebenkosten einstellen. Hier sind unter anderem Maklercourtage, Notarkosten, Grundbucheintragung, Grundsteuer und natürlich die Kosten für Zinsen für die Baufinanzierung zu nennen.