Disagio
Der Disagio ist das Gegenteil von einem Agio und steht als Synonym für den Begriff Abschlag von einem Nennwert. Bei der Kreditvergabe wird statt des Nominalbetrages ein um den Disagio gekürzten Betrag an den Kreditnehmer ausgezahlt. Dieser vorweggenommene Zins gilt als Kreditbearbeitungsgebühr. Der Disagio, dessen Wert stets in Prozent angegeben wird, senkt den Nominalzins, was bedeutet, dass die Kreditraten günstiger ausfallen.
Auf der anderen Seite wird der Kredit aber letztlich effektiv teurer, weil der Kreditnehmer stets 100 Prozent der vereinbarten Kreditsumme zurückzahlen muss, aber durch den Abschlag weniger Geld ausgezahlt bekommt. Die Gewährung des Disagio ist Bestandteil des Kreditbetrages zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer.