Kreditchancen als Freiberufler – gleich Null?
Jeder Freiberufler, der schon einmal einen Kredit beantragen wollte, weiß, wie schwierig dieses Unterfangen mitunter ist. Dabei ist es für manch Selbstständigen von essenzieller Bedeutung, da größere geschäftliche Anschaffungen nur mit Fremdfinanzierung getätigt werden können. Zudem möchte man natürlich auch im privaten Bereich eventuelle Käufe oder Baumaßnahmen tätigen, die ohne einen Kredit nicht möglich sind.
Wo liegt das Problem bei der Kreditvergabe an Selbständige und Existenzgründer?
Freiberufler werden bei den deutschen Banken als risikobehaftete Gruppen angesehen. Zudem stellen die Kreditinstitute den freiberuflich Tätigen mit einem Gewerbetreibenden gleich. Dabei besteht zwischen diesen beiden Arten der Selbstständigkeit ein deutlicher Unterschied. Zwar erhalten beide kein regelmäßiges Einkommen und müssen sich auch selbst um Kranken- sowie Rentenversicherung kümmern, jedoch unterliegen Freiberufler keiner Gewerbeordnung. Vor allem Kleinunternehmer und neu bestehende Freiberuflichkeiten werden bei den Banken besonders negativ gewertet. Damit sinkt die Kreditwürdigkeit oder es wird ein zusätzlicher Risikozuschlag berechnet, der sich spürbar auf die Zinsen auswirkt.
Die Vorgehensweise, wenn aber ein Kredit dringend benötigt wird
Sollte ein Freiberufler nun einen Kredit benötigen, dann werden die meisten Banken sehr zurückhaltend reagieren. Dies liegt nicht zuletzt an der Einführung des Terminus Basel II, welcher explizite Regelungen für die Beurteilung von Krediten enthält. Deshalb bleiben nicht allzu viele Möglichkeiten:
- Man nutzt Kreditvergleichsportale, um eventuelle Anbieter zu ermitteln.
- Man spricht persönlich bei den Banken seiner Wahl vor, um das Anliegen detailliert zu schildern.
- Man sucht den Kontakt zu einem Kreditvermittler.
Auf jeden Fall sollte man aber das Internet zur Rate ziehen. Hier gibt es nicht nur wertvolle Informationen rund um das Thema Kredit, auch Banken sind hier vertreten. Zudem werden Kreditvergleichsportale angeboten, die eine Kreditvermittlung standardmäßig enthalten.
BWA, GUV und Steuerunterlagen: Diese Unterlagen werden verlangt
Wer als Freiberufler einen Kredit haben möchte, sei es privat oder geschäftlich, müssen vielerlei Unterlagen vorweisen. So wird zum Beispiel eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (kurz GuV) verlangt oder eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie natürlich die Einkommenssteuerbescheide. Weiterhin möchte das Kreditinstitut natürlich Gründungsunterlagen sichten, um auf Nummer sicher gehen zu können. Dabei ist es relevant, wie lange die Freiberuflichkeit schon besteht. Besteht diese bereits über drei Jahre, so stuft die Bank es als vertrauenswürdig ein und man hat gute Chancen den Kredit seiner Wahl bewilligt zu bekommen.
Der „schweizer Kredit“: Die Lösung wenn jede Bank ablehnt
Sollte der Fall eintreten, dass jedes deutsche Kreditinstitut den Kreditantrag nicht bewilligt, so besteht noch die Alternative eines „Schweizer Kredits“. Dieser wird von Schweizer Banken vergeben, welche für eine kulantere Kreditvergabe bekannt sind. Ein besonderes Problem stellen große Kreditsummen dar. Diese werden häufig aufgrund des Ausfallrisikos auch bei ausländischen Banken nicht gestattet.
Wie man sehen kann, ist es nicht immer ausweglos einen Kredit als Freiberufler zu bekommen. Es ist dabei jedoch wichtig, dass man sämtliche Mittel ausschöpft und mitunter lange Wege in Kauf nimmt, bis man das Geld in den eigenen Händen hält. Unser Team hat in diesem Bereich viel Erfahrung und hilft Ihnen gerne dabei, die für Sie passende Finanzierungsmöglichkeit zu finden.